Besucherregelung

1. Mit Betreten des Steinbruch-Areals verpflichtet sich der Besucher zur Einhaltung der Sicherheitsregelung, deren Änderung behält sich der Betreiber jederzeit vor.

2. Jeder Besucher muss im Besitz eines gültigen Eintrittstickets sein. Das Betreten des Geländes ist nur während der Öffnungszeiten gestattet.

3. Das Betreten von Büroräumlichkeiten, Backstagegebäude, Betriebsanlagen und der Bühne ist Besuchern grundsätzlich untersagt.

4. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird.

5. Besucher haben sich entsprechend der größtmöglichen Schonung der baulichen Substanz und der Einrichtungsgegenstände zu verhalten. Jede Verunreinigung ist zu unterlassen.

6. Jeder Besucher haftet für die von ihm verursachten Schäden nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts. Die ARENARIA GmbH und die Römersteinbruch Betriebs GmbH übernehmen keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Haftung.

7. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass bei Veranstaltungen Fotos oder Aufzeichnungen von ihm angefertigt werden, die von der ARENARIA GmbH, der Piedra Steinbruch Betriebs GmbH oder einem anderen Unternehmen von Esterhazy genutzt und verwertet werden.

8. Personen unter 12 Jahren haben nur unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson Zutritt zum Steinbruch.

9. Fluchtwege, Notausgänge und Transportwege sind stets freizuhalten. Fluchtwege und Notausgänge sind ausschließlich im Gefahrenfall zu benützen. Für widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge und Gegenstände im und vor dem Steinbruch behalten sich die ARENARIA und Römersteinbruch Betriebs GmbH das Recht der Ortsveränderung auf Kosten des Verursachers vor.

10. Die Mitnahme von Fahrrädern, Skootern und Skateboards o.ä. ist nicht gestattet. Tiere jeglicher Art (ausgenommen Begleithunde) dürfen in den Steinbruch nicht mitgenommen werden.

11. Das Rauchen auf der Zuschauertribüne ist verboten, das Telefonieren mit einem Handy während Veranstaltungen ist untersagt..

12. Das Fotografieren und Filmen für private Zwecke ist ohne Blitzlicht erlaubt. Die Herstellung von Fotos und Filmen zu gewerblichen Zwecken ist in jedem Fallunzulässig.

13. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist – auch unter Einsatz technischer Hilfsmittel - berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen.

14. Besuchern, die sich weigern, Gegenstände deren Mitnahme gemäß dieser Sicherheitsregelung untersagt ist, außerhalb des Geländes zu verwahren oder zu entsorgen, kann der Zutritt verweigert werden.

15. Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, werden vom Sicherheits- und Ordnungsdienst zurückgewiesen und am Betreten des Veranstaltungsgeländes gehindert.

16. Es ist untersagt, folgende Gegenstände in das Veranstaltungsgelände zu bringen oder einen der folgenden Gegenstände mitzuführen:

(a) Waffen jeder Art;

(b) Sachen und Gegenstände die als Waffen, Hieb-, Stoß-, Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können – insbesondere auch Schirme, Helme und andere sperrige Utensilien;

(c) Flaschen, Krüge oder Dosen jeder Art sowie sonstige Gegenstände, die aus PET, Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind sowie Tetra-Packungen über 0,33 Liter pro Person;

(d) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände;

(e) Alkoholische Getränke aller Art, Drogen und Stimulanzien;

(f) Rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial;

(g) Fahnen- oder Transparentstangen jeder Art;

(i) Jegliche werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter und Ähnliches sowie Promotion und kommerzielle Objekte und Materialen aller Art;

(j) Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende oder sonst gefährliche Substanzen, oder Gefäße mit Substanzen, welche die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündlich sind – Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge;

(k) Sperrige Gegenstände wie zB Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, übergroße Taschen,

Rucksäcke, Reisekoffer, Sporttaschen;

(l) mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren;

(m) Laser-Pointer;

(n) Fotokameras, außer „Pocket-Kameras“, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte;

(o) Ferngesteuerte Spielzeuge wie Autos, Flugzeuge, Helikopter und ähnliches;

(p) Drohnen sowie andere Flugobjekte wie Luftballons, Himmelslaternen und ähnliches;

(q) Andere Objekte, welche die Sicherheit und / oder das Ansehen der Veranstaltungen beeinträchtigen könnten.

Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Sicherheitsregelung dem zuständigen Sicherheitsverantwortlichen.

17. ARENARIA, PIEDRA ST.MARGARETHEN BURGENLAND, PIEDRA ST.MARGARETHEN und ESTERHAZY sind als Marken geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere Bildrechte, Verwertungsrechte, die Vermarktungsansprüche von Abbildungen und Reproduktionen des Steinbruchs einschließlich des Bühnenbildes sowie der dortigen Einrichtungen und Kunstobjekte, als auch des Piedra-Logos, sowie auch der in diesem Punkt angeführten Marken liegen bei Esterhazy. Jede Nutzung, Wiedergabe, Veröffentlichung oder sonstige Verwendung einschließlich der Weitergabe an Dritte zu derartigen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch eine autorisierte Stelle und setzt zusätzlich die Entrichtung einer Lizenzgebühr voraus.

18. Die Anweisungen des Aufsichtspersonales, das für die Einhaltung der Sicherheitsregelung zuständig ist, sind ausnahmslos zu befolgen. Arenaria GmbH und Piedra Steinbruch Betriebs GmbH behalten sich vor, bei Verstößen gegen die Sicherheitsregelung oder bei konkreten Anhaltspunkten für zu erwartende Verstöße Personendaten zu verlangen (auch durch von ihr beauftragten Dritte) und gegebenenfalls ein Hausverbot zu erteilen sowie die Daten an die Sicherheitsbehörden weiterzuleiten. Ein Ersatz für gelöste Eintrittskarten oder sonstiger (Schaden)Ersatz findet in diesem Fall nicht statt.


Piedra Steinbruch Betriebs GmbH

Arenaria GmbH