AGB ARENARIA GMBH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Arenaria GmbH (ARENARIA®)

I. Allgemeines – Geltungsbereich

1. Diese ABG gelten – soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde –unbeschadet der Regelungen zu I.2. und I.3. für alle Lieferungen und Leistungen der Arenaria GmbH.

2. Die Abwicklung des Kartenverkaufs erfolgt über Vertriebspartner, wie z.B. oeticket, pan.event oder Reiseveranstalter (im Folgenden einheitlich "Vertriebspartner" genannt). Deren AGB gelten hinsichtlich der Vermittlung des Kartenkaufs ergänzend zu diesen AGB und können auf der Website des jeweiligen Vertriebspartners abgerufen werden.

3. Für Veranstaltungen Dritter trägt die Arenaria GmbH keine Verantwortung. Auch für die Rückabwicklung von Kartenkäufen ist sie bei derartigen Veranstaltungen nicht zuständig.

II. Vertragsschluss

1. Informationen der Arenaria GmbH über Veranstaltungen und die dort dargestellten Preise verstehen sich als Einladung zur Anbotstellung. Die Angebote und Einladungen zur Anbotstellung von Arenaria sind freibleibend und unverbindlich.

2. Mit der Bestellung von Karten zu Veranstaltungen der Arenaria GmbH bei Vertriebspartnern und Klick auf den entsprechenden Button „zahlungspflichtig bestellen" erklärt der Kunde auch verbindlich sein Angebot auf Abschluss eines Besuchervertrags mit Arenaria GmbH. Die Bestellung des Kunden wird vom jeweiligen Vertriebspartner bearbeitet. Eine Bestellungsbestätigung durch den Vertriebspartner bedeutet noch kein Zustandekommen des Vertrages, sondern nur die Bestätigung, dass die Bestellung (das Angebot) des Kunden beim Vertriebspartner eingegangen ist. Der Vertrag mit Arenaria GmbH kommt erst zustande, wenn der Vertriebspartner auch mit Wirkung für Arenaria GmbH das Angebot des Kunden annimmt. Das erfolgt entweder durch faktische Lieferung der Eintrittskarte (physisch oder online) oder durch ausdrückliche Annahmeerklärung.

3. Arenaria GmbH steht es frei, Angebote des Kunden auf Ticketkauf entweder anzunehmen oder durch Absendung einer entsprechenden Erklärung (der Arenaria GmbH selbst oder des Vertriebspartners) an den Kunden abzulehnen, insbesondere im Fall des Vorliegens von zwischenzeitig eingetretenen Preissteigerungen oder von allfälligen irrtumsbedingten Fehlern in Verkaufsprospekten, Preislisten oder sonstigen Dokumentationen.

4. Eine Bestätigung des geschlossenen Vertrags samt allen Informationen stellt der jeweilige Vertriebspartner dem Kunden zur Verfügung.

5. Informationen über das gesetzliche Rücktrittsrecht finden sich unter Punkt IV.

III. Preise, Bezahlung, Karten

1. Die jeweils aktuellen Preise sind Endverbraucherpreise und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Kartenpreis ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.

2. Die Karte erhält erst mit vollständiger Bezahlung an den jeweiligen Vertriebspartner ihre Gültigkeit. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten pro Jahr als vereinbart.

3. Porto, Spesen oder Gebühren sind in den Preisen nicht enthalten und werden gesondert verrechnet. Diese Kosten werden dem Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung vom jeweiligen Vertriebspartner bekanntgegeben. Für den Vertragsabschluss selbst oder die dabei zum Einsatz kommenden Fernkommunikationsmittel verrechnet die Arenaria GmbH keine Kosten.

4. Der Versand oder die sonstige Zurverfügungstellung von Karten erfolgt ausschließlich durch die Vertriebspartner zu deren jeweiligen Konditionen.

5. Der Umtausch und die Stornierung von erworbenen Karten ist, sofern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder der Kunde aufgrund einer (COVID-)Erkrankung, Reisewarnung oder einer angeordneten Quarantäne nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, ausgeschlossen.

6. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Ausweis gültig. Kann der Ausweis nicht vorgezeigt werden, ist der volle Eintrittspreis zu entrichten.

7. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag einkassiert oder der Besucher von diesem Platz oder vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.

8. Eintrittskarten oder sonstige Zutrittsberechtigungen dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Bei Eintritt ist das unbeschädigte Kartenoriginal vorzuweisen. Ein Zuwiderhandeln berechtigt die Arenaria GmbH, den Zutritt zu verweigern oder den Kunden (Besucher) aus dem Veranstaltungsgelände zu verweisen.

IV. Rücktrittsrecht

1. Die Arenaria GmbH informiert darüber, dass für die von ihr angebotenen Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu bestimmten Zeitpunkten oder in bestimmten Zeiträumen erbracht werden, also insbesondere für Oper- und andere Bühnenaufführungen, laut § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht für den Kunden besteht. Der Verbraucher hat daher kein Recht, den Kaufvertrag über Eintrittskarten zu widerrufen.

V. Weiterverkauf und Übertragung von Tickets

1. Der unautorisierte Weiterverkauf von Eintrittskarten zu gewerblichen und kommerziellen Zwecken ist unzulässig.

2. Der Weiterverkauf von personalisierten Eintrittskarten sowie der Weiterverkauf und die Übertragung von Eintrittskarten, für die Vergünstigungen, Ermäßigungen oder Rabatte in Anspruch genommen wurden, sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Arenaria GmbH gestattet.

3. Käufer können sich zur Genehmigung eines Weiterverkaufs oder einer Übertragung an office@arenaria.at wenden. Die Genehmigung des Weiterverkaufs oder der Übertragung darf nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes abgelehnt werden. Ein solcher sachliche Grund liegt jedenfalls vor, wenn eine Weiterveräußerung um einen mehr als 25%igen Aufschlag auf den vom Erstkäufer entrichteten Gesamtpreis vorliegt. Sollte ein nicht genehmigter Weiterverkauf festgestellt werden, kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden.

VI. Absagen

1. Veranstaltungen können aufgrund technischer Gebrechen, behördlicher und/oder gesetzlicher Anordnung/Auflagen, Erkrankung oder Verhinderung de(s)r Künstler(s) oder schlechter Witterung (Regen, Hagel oder Sturm) abgesagt werden. Die Entscheidung obliegt der Festivalleitung und erfolgt von dieser vor Ort. Im Schlechtwetterfall kann die Veranstaltung frühestens zum vorgesehenen Beginn abgesagt werden.

Wenn die Wetterbedingungen den normalen Ablauf der Veranstaltung nicht erlauben, behält sich die Festivalleitung das Recht vor, den Beginn der Aufführung zu verschieben, bevor beschlossen und verkündet wird, ob die Veranstaltung eventuell ausfallen muss.

Die Festivalleitung behält sich auch vor, die Vorstellung zu unterbrechen und später fortzusetzen. Eine tatsächliche Absage wird immer ausschließlich von der Festivalleitung vor Ort ausgesprochen, achten Sie daher auf die Lautsprecherdurchsagen.

2. Im Falle der Absage bis zum Ende des ersten Aktes oder bis zu einer Spieldauer von 45 Minuten, wobei maßgeblich das zeitlich zuerst Eintretende ist, können die jeweiligen Eintrittskarten bis zu zwei Monate nach dem Veranstaltungsdatum zur Refundierung der Kartenpreise bei jenem Vertriebspartner voll retourniert werden, bei dem sie bezogen wurden. In allen anderen Fällen gebührt lediglich eine aliquote Rückerstattung.

VII. Umbuchungen und Stornierungen aufgrund behördlicher Anordnung

1. Umbuchung auf andere Sitzplätze und Stornierungen einzelner Kaufverträge: Aufgrund von behördlichen Maßnahmen und behördlichen Empfehlungen (wie zB zur Eindämmung einer der COVID-19-Pandemie) kann es notwendig sein, dass Arenaria GmbH Sitzplatzänderungen vornehmen muss. Arenaria GmbH wird in diesem Fall ohne gesonderte Zustimmung des Kunden nur geringfügige Sitzplatzänderungen vornehmen (gleiche oder bessere Kategorie), die für den Kunden sohin auch zumutbar und sachlich gerechtfertigt sind. Ist aufgrund der räumlich beschränkten Ressourcen keine Sitzplatzänderung in derselben oder besseren Kategorie möglich, hat der Kunde das Recht, auf einen Alternativtermin umgebucht zu werden oder vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, hat er einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises.

VIII. Haftung

1. Die Arenaria GmbH haftet ausschließlich für durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen verursachte, vorsätzliche oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht bei Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten), bei Personenschäden (Körperverletzungen, Tod) oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

2. Programm- und Besetzungsänderungen oder Änderungen der Inszenierung bleiben der Festivalleitung vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Karten und auch zu keiner Preisminderung.

3. Die Arenaria GmbH haftet nur für eigene Inhalte auf ihrer Website. Soweit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, ist Arenaria GmbH für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich, sofern sie sich diese fremden Inhalte nicht zu Eigen macht. Sobald die Arenaria GmbH Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird der Link zu diesen Seiten unverzüglich gelöscht.

4. Ist der Kunde Unternehmer, sind Schadenersatzansprüche gegen die Arenaria GmbH bei sonstiger Verjährung binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber innerhalb von drei Jahren ab Eintritt des (Primär)Schadens, gerichtlich geltend zu machen. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche von Verbrauchern gegen die Arenaria GmbH.


6. Im Falle eines Transfers zum Veranstaltungsort durch einen Dritten ist dieser der Vertragspartner des Kunden, Arenaria GmbH haftet nicht für dessen Leistungen.


IX. Veranstaltungsort

1. Beim Veranstaltungsort Steinbruch St. Margarethen handelt es sich um ein Freiluft- Naturgelände, dessen Benützung auf eigene Gefahr des Besuchers erfolgt. Die Arenaria GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Unachtsamkeit der Besucher bei Benützung des Geländes oder aufgrund natürlicher Ereignisse, wie insbesondere der Witterung, verursacht werden, sofern Arenaria GmbH sämtliche Maßnahmen zum Schutz der Besucher ergriffen hat und sie kein Verschulden trifft.

2. Die Mitnahme von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten; Flaschen, Gläsern, Dosen, Stöcken, oder ähnlichen Gegenständen; Waffen; Tieren (mit Ausnahme von Begleithunden) und Feuerwerksartikeln sind verboten. Bei einem Zuwiderhandeln ist die Arenaria GmbH berechtigt, den Zutritt zu verweigern oder den Kunden (Besucher) aus dem Veranstaltungsgelände zu verweisen.

3. Die Kunden verpflichten sich, jegliche Störung der Veranstaltung zu unterlassen und sich den Anweisungen des Ordnerdienstes zu unterwerfen sowie im Falle von Zuwiderhandlungen das Gelände über Aufforderung zu verlassen.

4. Die Kunden verpflichten sich, sich einer allenfalls für das Veranstaltungsgelände bestehenden „Hausordnung“ zu unterwerfen. Die jeweils relevanten Hausordnungen werden Kunden vor Vertragsabschluss angezeigt.

X. Schlussbestimmungen

1. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN Kaufrechtübereinkommens. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Arenaria GmbH örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat noch im Inland beschäftigt ist.



2016 AVB ARENARIA.pdf